Christian Feige
CFE-IT.de – IT-Dienstleistungen & Elektro
sowie
Nachhilfe- und Förderunterricht (Kl. 5 bis 10+) in Ma/Ph/Ch/Inf/NaWi + Erwachsenenbildung/freiberufliche Dozententätigkeit
Fachinformatiker für Systemintegration & IT-Systemelektroniker
(inkl. Elektrofachkraft nach DIN VDE 0100),
ehem. Lehramtsstudent der Chemie und Physik (8 Semester), o. A.
und ehem. Wirtschaftsinformatik-Dualstudent (2 Semester), o. A.
Anschrift:
Mosischstraße 9
D-12437 Berlin
Kontakt:
Tel.: +49 (0)30 / 914 764 29
Fax: +49 (0)30 / 548 16 0 13
Mobil: +49 (0)176 / 470 42 52 7
E-Mail 1: info(at)cfe-it.de
E-Mail 2: mail(at)christian-feige.de
Web 1: https://cfe-it.de
Web 2: https://christian-feige.de
Rechtliches:
Kurzfassung:
- Solo-Selbstständiger bzw. Freiberufler auf Honorarbasis
- Einzelunternehmer ohne juristische Geschäftsform
- Steuernummer: 36/285/01557
- Steuer-ID-Nr.: 96 824 034 715
- Finanzamt Treptow-Köpenick von Berlin
- Umsatzsteuerbefreiung nach §4 Nr. 21 UStG bei allgemeinbildenden Lehrtätigkeiten, d. h. Nachhilfe- und Förderunterricht (brutto = netto)
Hinweis:
Seit 01.01.2021 bin ich kein Kleinunternehmer mehr, d.h. zusätzlich zu meinen umseitig genannten Stundensätzen werden nun 19% MwSt./USt. fällig.
Dies betrifft jedoch nur den Bereich „IT-Dienstleistungen & Elektro“, da allgemeinbildender Unterricht und Nachhilfe nach §4 Nr. 21 UStG umsatzsteuerbefreit ist.
Ausführlich:
Ich nutze die Umsatzsteuerbefreiung für allgemeinbildende Lehrtätigkeiten (§4 Nr. 21 UStG) bei Nachhilfe/Förderunterricht/Schulungen und weise daher in diesem Bereich entsprechend keine Umsatzsteuer auf meinen Belegen aus (Brutto = Netto).
Ich bin soloselbstständiger Einzelunternehmer.
Ich biete primär Dienstleistungen im Sinne von Beratung, Schulung, Assistenz, Durchführung von Direktdienstleistungen bzw. das Agieren als Erfüllungsgehilfe an.
Benötigtes Material (Hardware, Software, Kleinteile) wird i. d. R. ebenfalls direkt über mich als Firma bezogen. Dies wird zumeist gewinnfrei (also ungewerblich) 1:1 an Sie weitergegeben, denn ich verdiene primär an den Dienstleistungen, nicht am Material, da ich primär Dienstleister/Berater und nicht Händler bin.
Dazu bedarf es in jedem Falle der Vorkasse der Material- und Vorarbeitskosten. In Einzelfällen und ausschließlich bei bestehendem Vertrauensverhältnis kann ich bei kleineren Aufträgen auch einmal in Vorleistung gehen bzw. den Betrag kurzzeitig auslegen.
Sie können die Bestellung(en) bzw. Besorgung(en) jedoch natürlich auch gerne selbst durchführen, wenn Ihnen das angenehmer ist. Ich kann dann aber keine vollumfängliche Gewährleistung und Garantie dafür übernehmen, da dies dann nicht von meinen betrieblichen Versicherungen mit abgedeckt wäre.
Es können vereinzelt auch gängige Standard-Kleinteile und -Zubehör wie Kabel, Dosen oder Befestigungsmaterialien etc. aus meinem persönlichen Bestand an Sie weitergereicht, d. h. gewinnfrei an Sie veräußert werden, ohne dass eine klassische Handels- bzw. Gewerbetätigkeit vorliegt.
AGB:
Meine Dienstleistungen unterliegen den geltenden Bestimmungen der deutschen Gesetzgebung (insbesondere derer des HGB und des UStG.) und allen weiteren geltenden Regulatorien, z. B. denen des Finanzamts.
Meine Rechnungen sind i. d. R. innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug entweder in bar (gegen Quittung bzw. meine Unterschrift auf Ihrer Rechnung) oder bargeldlos per Banküberweisung, EC- oder Kreditkartenzahlung oder per Pay Pal zu begleichen. Weiteres entnehmen Sie bitte den Details der Zahlungsbedingungen auf Ihrer Rechnung.
Eine Möglichkeit der Ratenzahlung meiner Rechnungen besteht i.d.R. nicht. Ausnahmen sind möglich, bedürfen aber der Absprache und schriftlichen Festhaltung (Ratenzahlungsvereinbarung/Vertrag).
Ich weise darauf hin, dass auch die Erstellung eines aussagekräftigen, individuellen Kostenangebots – egal ob mit oder ohne vorherigen Vor-Ort-Termin zur Begehung, Besprechung und Planung/Konzeption – eine Arbeitsleistung darstellt, die in Rechnung gestellt wird, unabhängig davon, ob das Angebot angenommen wird, oder nicht. Darauf wird auch auf allen Kostenangeboten eindeutig und deutlich hingewiesen.
Wie üblich gilt eine Rechnung oder auch eine Kostennote aus einem Kostenangebot als anerkannt/genehmigt, wenn diese nicht innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist bzw. des Gültigkeitszeitraums des Angebots reklamiert wird. Laut HGB gilt auch eine mündliche oder fernmündliche Auftragserteilung als rechtsverbindlich, insbesondere für Geschäftskunden (Business to Business). Auch ein Übersehen, Überlesen oder Nichtachten von Kostennoten, rechtlichen Hinweisne bzw. Verweisen auf ebendiese schützt gemäß des altbekannten Grundsatzes „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ nicht vor der Rechtsgültigkeit und Verbindlichkeit dieser Bedingungen.
Bei Nichtzahlung bzw. nicht fristgerechter Zahlung wird ein übliches zweistufiges Zahlungserinnerungs- bzw. Mahnverfahren eröffnet.
Ab der zweiten Mahnung wird eine Mahngebühr i. H. v. bis zu 10% des ursprünglichen Rechnungsbetrages erhoben werden.
Bei weiterem Ausbleiben der Zahlung wird anschließend ein Inkasso-Verfahren über meine betriebliche Rechtschutzversicherung ausgelöst (inkl. Abfrage von bzw. Gefahr eines Eintrages bei Creditreform/Schufa).
Ich besitze eine betriebliche Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung, die im Falle unbeabsichtigter aber eindeutig auf meine Tätigkeit zurückzuführender Schäden, Ausfälle, Rechtsverletzungen oder Dergleichen, nach Prüfung der Sachlage ggf. in Haftung tritt.
Diese führt ggf. auch Mahnungs- und Inkassoverfahren nicht gezahlter Rechnungen sowie eine Prüfung etwaiger Dienstleistungs- und/oder Wartungsverträge durch (JuraCheck und WebAktiv-Schutzbrief).
Web-Rechtliches:
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Stand: Berlin, 09.01.2023
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